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Booking one of Amikejo temporary installations brings you closer to the core of Europe.
Please define date and duration, space (indoor/ outdoor/ squaremetres and hight)
Buchen Sie Amikejo als temporäre Installation und Sie kommen näher zum Kern Europas. Bitte beschreiben Sie Zeitraum und Ort (Gelände, Platz, im Gebäude, in den Räumen, im Archiv. Grösse des Aussen- oder Innenraums, qm und Höhe).
The work will be transported to Booking a Amikejo temporary art installation will be charged with transport costs, insurance, accommodation, traveling expenses and fee for the artist. For presentations and exhibitions the technical conditions have to be granted by the user. Guaranties, maintenance and repairs will not be taken over or otherwise agreed separately. All negotiated warranties will be charged extra.
Bei einer Buchung einer temporären Kunstinstallation Amikejo senden wir Ihnen einen Vertrag zu, in dem die Angaben über Ort, Zeitraum, Transport, Aufbau, Versicherung, Reisekosten und Unterbringen, wie das Honorar der Künstlerin vereinbart werden.
AGB
§ 1 Urheberrecht
1.1 Urhebererklärung
Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist.
Sie versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.
1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind- sofern nicht anders vereinbart - keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin (Urheberin) zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlergruppe Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG - Urheberrechtsgesetz)
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Urheberin.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Videos, Texte u.a.) dürfen nur mit Einverständnis der Künstlerin unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie Katalog.
1.7 Folgerecht / Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ UrhG) und das Zugangsrecht (3 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Künstlerin das Werk vorübergehend zur Nutzung (z.B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw. zu überlassen)
§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragspartner
2.1 Übergabe des Werkes
Die Künstlerin ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
2.2 Präsentation / Technische Vorraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin und Nutzer einvernehmlich. Die technischen Vorraussetzungen werden von den Nutzern finanziert.
2.3 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von den Nutzern getragen; gleiches gilt für Folgeveranstaltungen. Auf die Anwesenheit der Künstlerin ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.
2.4 Publikationen / Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von den Nutzern getragen.
2.7 Transport / Transportversicherung
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